Die Wohnungsvermittlung

Inhalt: Der Provisionsanspruch Die Höhe der Provision Anbieten von Wohnungen nur bei Auftrag des Vermieters Transparenz Ordnungswidrigkeit Verfahren Die Vermittlung von Wohnungen erfolgt häufig über professionelle Vermittler, auch Makler genannt. Der Einsatz von Maklern erfolgt zumeist auf Veranlassung der Vermieter. Die Regelungen dafür erfolgen ausschließlich nach dem Maklerrecht des BGB, also den §§ 652 ff BGB. Diese sind nicht Gegenstand des vorliegenden Beitrages. Wir wollen uns hier vielmehr mit dem Fall beschäftigen, dass der Mieter die Kosten des Maklers tragen soll, sei es bei einer Tätigkeit auf Veranlassung des Vermieters, sei es dass der Makler originär vom Mieter beauftragt wurde. Auch in diesem […]
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