Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen

In einem Urteil vom 18.10.2017 (18 S 339/16) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Mieter das Recht hat, eine Betriebskostenabrechnung von dem Vermieter zu verlangen, anhand derer sich die Beträge ermitteln lassen, die für haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht worden sind. Dieser Pflicht könne sich der Vermieter auch nicht durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag entziehen. Mehr dazu und zu der Frage, welche Ansprüche der Mieter eigentlich sonst noch im Rahmen des Themas Betriebskosten gegen den Vermieter hat, lesen Sie in unserem Beitrag „Betriebskosten – Ansprüche des Mieters” (20171128). Bild: 3d_generator / Fotolia
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