Betriebskosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche verteilt werden

In der Betriebskostenabrechnung ist nach einer Entscheidung des BGH vom 30. Mai 2018 (VIII ZR 220/17) die tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung maßgebend, nicht etwa eine größere oder kleinere vereinbarte Wohnfläche. Der BGH hat mit diesem Urteil seine entgegenstehende Ansicht im Senatsurteil vom 31. Oktober 2006 (VIII ZR 261/06) aufgegeben. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema „Der Abrechnungsmaßstab” (20180619). Bild: 3d_generator / Fotolia
» Weiterlesen