Mieter schuldet bei Klage Prozesszinsen auf die Kaution

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (Urteil vom 05.04.2019, 425 C 1962/19) schuldet der Mieter Prozesszinsen nach § 291 BGB, wenn der Vermieter ihn auf Zahlung der Kaution verklagen muss. Diese erhöhen die Kaution. Mehr zu dieser Entscheidung lesen Sie in unserem Beitrag „Die Mietsicherheit” (20190730). Bild: 3d_generator / Fotolia
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