AG Charlottenburg: Mietendeckel schließt Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht aus

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat in einem Urteil vom 20.03.2020 (238 C 188/19) entschieden, dass der Berliner Mietendeckel den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht ausschließe. Als öffentlich-rechtliche Regelung spiele der Mietendeckel im zivilrechtlichen Verhältnis keine Rolle.
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