Berliner Mietendeckel: Seit heute gilt die 2. Stufe

Ab heute, Montag den 23. November 2020, gilt die Regelung des Berliner Mietendeckelgesetzes zu den überhöhten Mieten. Vermieter müssen überprüfen, ob überhöhte Mieten im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 2 MietenWoG Bln vorliegen. Wenn ja müssen sie sie von sich aus absenken, da andernfalls zivil- und ordnungsrechtliche Konsequenzen drohen.
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