BGH: Berliner Mietenbegrenzungsverordnung (nicht: Mietendeckel!) wirksam

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 27.05.2020 (VIII ZR 45/19) klargestellt, dass die Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin den in der Ermächtigungsgrundlage des § 556d BGB ausdrücklich gestellten Begründungsanforderungen genügt.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag „Die Mietpreisbremse”.
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