BGH: Mietspiegel muss der Mieterhöhung nicht beigefügt werden

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7. Juli 2021 (VIII ZR 167/20) seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Vermieter einen allgemein im Internet zugänglichen Mietspiegel wie der Berliner Mietspiegel einem Mieterhöhungsverlangen nicht beifügen muss. Auch ein Mietspiegel, der gegen eine geringe Schutzgebühr an jedermann abgegeben wird oder in den der Vermieter dem Mieter eine – wohnortnahe – Einsichtsmöglichkeit anbietet, ist in diesem Sinne allgemein zugänglich.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag “Das Mieterhöhungsverfahren“.

Bild: 3d_generator / Fotolia

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