BGH: Prüfung eines Mangels ist kein Anerkenntnis

Die Bereitschaft des Vermieters, einer Mangelanzeige des Mieters nachzugehen, enthält für sich genommen noch keine Aussage dahingehend, das Vorhandensein eines Mangels und die Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache außer Streit stellen zu wollen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. September 2020 – XII ZR 86/18).
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag „Mängel – Was kann der Vermieter tun?”.
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