Breitbandkabel: Umlagefähigkeit soll abgeschafft werden

Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – TKModG)” zugestimmt. Als Teil dieses Gesetzes soll das Nebenkostenprivileg bezüglich der Kosten der Breitbandkabelversorgung nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren abgeschafft werden
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Kabel und Antenne”.
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