Das Vermieterpfandrecht

Um es gleich vorweg zu sagen: Das Vermieterpfandrecht spielt im wohnungswirtschaftlichen Alltag keine große Rolle. Dies liegt daran, dass bei Mietern, die noch nicht einmal ihre Wohnungsmiete bezahlen können, in aller Regel auch nur wenig zu pfänden ist. Man ist als Vermieter zumeist froh, wenn sie ohne weitere Kosten zu verursachen ausziehen. Das sollte man bei der Lektüre der folgenden Ausführungen im Hinterkopf behalten. Eine gewisse Renaissance erlebt das Vermieterpfandrecht seit 2006, als der BGH im Rahmen der Räumungsvollstreckung die sogenannte „Berliner Räumung” anerkannte (BGH, Urteil vom 10.08.2006, I ZB 135/5). Inhalt: Allgemeines Wie das Vermieterpfandrecht entsteht und erlischt Der […]
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