Coronabedingter Kündigungsschutz zum 30. Juni 2020 ausgelaufen

Die Bundesregierung hat von der Möglichkeit, den coronabedingten Kündigungsschutz auf Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum Juli bis September 2020 zu erstrecken, keinen Gebrauch gemacht.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug”.
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