Eigentumsübertragung und Grundstücksbelastung

Die wichtigsten dinglichen Rechtsgeschäfte mit Bezug auf ein Grundstück sind die Eigentumsübertragung und die Grundstücksbelastung. Sie sind in den §§ 873 ff BGB geregelt.  1. Rechtsänderung durch Rechtsgeschäft Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht (Z.B. mit einer Grundschuld oder einer Dienstbarkeit) sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist nach § 873 Absatz 1 BGB die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Daraus lässt sich als Kurzformel festhalten, dass […]

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