Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die Bebauung von Grundstücken. Es besteht aus dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Das Bauordnungsrecht enthält Vorschriften über die Anforderungen an das Grundstück und das Bauwerk sowie die Ordnung der Bauausführung einschließlich des Baugenehmigungsverfahrens. Zusätzlich zum Bauplanungsrecht und zum Bauordnungsrecht gibt es noch das sogenannte “Baunebenrecht”. Zum Baunebenrecht gehören das Denkmalschutzrecht, dass Erschließungsrecht, das Umweltrecht und das Naturschutzrecht. Der zentrale Regelungsgegenstand dieser Rechtsgebiete ist nicht die Bebauung von Grundstücken. Diese wird jedoch in einzelnen Belangen durch die Regelungen des Baunebenrechts berührt. Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche […]
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