Die Eichpflicht

Die Verteilung der Betriebskosten in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung erfolgt entweder nach dem Anteil der Wohnfläche oder nach einem Maßstab, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt (Näheres dazu in unserem Beitrag “Der Abrechnungsmaßstab“). Verbrauchsabhängig sind vor allem die Heizkosten (Mehr dazu in unserem Beitrag “Heizkosten“) und die Wasserkosten (Näheres dazu in unserem Beitrag “Wasserversorgung“). Um den unterschiedlichen Verbrauch erfassen zu können, sind technische Messgeräte erforderlich, die einer Eichpflicht nach dem “Mess- und Eichgesetz (MessEG)” unterliegen. Dies betrifft Kaltwasserzähler, Warmwasserzähler sowie Wärmezähler. Keiner Eichpflicht unterliegen Geräte, die Verbräuche lediglich verteilen wie die Heizkostenverteiler. Verbrauchsmessgeräte stellen […]
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