Die außerordentliche fristlose Kündigung wegen der Verletzung sonstiger Pflichten

Inhalt: Die Kündigungstatbestände Gefährdung der Mietsache Unbefugte Überlassung an Dritte Störung des Hausfriedens Form und Frist Abmahnung Hinweis auf Sozialklausel 1. Die Kündigungstatbestände Eine Pflichtverletzung durch den Mieter kann zu einer ordentlichen und zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Wegen der ordentlichen Kündigung verweisen wir auf unseren Beitrag „Die ordentliche fristgemäße Kündigung wegen einer Pflichtverletzung”. Im folgenden geht es um die außerordentliche fristlose Kündigung wegen der Verletzung sonstiger Pflichten. Die Regeln über die außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum finden sich in den §§ 569 und 543 BGB. Sie gelten, anders als die Vorschriften über die ordentliche Kündigung, für alle Mietverhältnisse, da sie Vertragsverletzungen voraussetzen, […]
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