Heizkosten

Die vierte Kostenart, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt wird, sind die Heizkosten. Zu den Heizkosten gehören die Kosten für die Raumwärme und für die Wassererwärmung. Die Vorschrift lautet: § 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 4. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem […]
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