Der Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist das zentrale Rechtsgeschäft zur Eigentumsübertragung an einem Grundstück. Es geht dabei um die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, die Zahlung des Kaufpreises sowie in den meisten Fällen um die Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld und/oder einer Dienstbarkeit. Ein wesentlicher Teil des Grundstückskaufvertrages ist die Formbedürftigkeit, die es erforderlich macht, dass ein Notar eingebunden wird. Dieser muss gewährleisten, dass der Verkäufer am Ende seinen Kaufpreis und der Käufer das Eigentum am Grundstück bekommt 1. Formbedürftigkeit Nach § 311b Absatz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu […]

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