Organisatorische Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Um den Anforderungen und Nachweispflichten der DSGVO nachkommen zu können, sind umfassende organisatorische (Arbeitsanweisungen, Zugangs- und Zugriffskontrollen) und technische (Datensicherungen, Zutrittsberechtigungen, Zugriffsberechtigungen) Maßnahmen bei allen Tätigkeiten mit Bezug zu personenbezogenen Daten umzusetzen. Dies gilt nicht nur für die Datenverarbeitung beim Vermieter selbst, sondern auch bei Dritten, die für ihn tätig werden. Außerdem benötigt der Vermieter einen Datenschutzbeauftragten und muss in allen Belangen des Datenschutzes eng mit den Datenschutzbehörden zusammenarbeiten. 1. Verantwortung des Vermieters Nach Artikel 24 Absatz 1 DSGVO setzt der Vermieter unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und […]

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