Zeitablauf

Der Zeitablauf führt bei befristeten Mietverhältnissen zu deren Beendigung. Befristete Mietverhältnisse enden grundsätzlich mit Zeitablauf und können während der Vertragslaufzeit weder vom Mieter noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Möglich ist beiderseits nur eine außerordentliche Kündigung. Wegen der Einzelheiten wird auf unseren Beitrag zum Thema „Die Mietzeit“ verwiesen. Als Quintessenz bleibt daraus festzuhalten, dass es befristete Mietverhältnisse im Bereich des Wohnungsmietrechts seit der Mietrechtsreform so gut wie nicht mehr gibt, während sie im Bereich des gewerblichen Mietrechts die Regel darstellen. Ist der befristete Mietvertrag abgelaufen, gibt es in der Rechtspraxis verschiedene Varianten. Der Vertrag kann schlicht enden, die Parteien können […]

» Weiterlesen

Die Beendigung des Mietvertrages

Nach § 542 Absatz 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen, wenn die Mietzeit nicht bestimmt ist. Bei Wohnraummietverträgen ist die Mietzeit in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht bestimmt, da sie unbefristet abgeschlossen werden. Anders als es beim ersten Blick auf diese Vorschrift erscheint heißt das jedoch nicht, dass der Mietvertrag zu jeder Zeit einfach gekündigt werden kann, wenn der Mieter oder der Vermieter dies wollen. Die gesetzlichen Vorschriften enthalten dafür nämlich eine Reihe von Voraussetzungen. In diesem Bereich unserer Website werden wir uns mit den verschiedenen Arten der Beendigung des Mietvertrages befassen. Diese […]

» Weiterlesen