Zeitablauf
Der Zeitablauf führt bei befristeten Mietverhältnissen zu deren Beendigung. Befristete Mietverhältnisse enden grundsätzlich mit Zeitablauf und können während der Vertragslaufzeit weder vom Mieter noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Möglich ist beiderseits nur eine außerordentliche Kündigung. Wegen der Einzelheiten wird auf unseren Beitrag zum Thema „Die Mietzeit“ verwiesen. Als Quintessenz bleibt daraus festzuhalten, dass es befristete Mietverhältnisse im Bereich des Wohnungsmietrechts seit der Mietrechtsreform so gut wie nicht mehr gibt, während sie im Bereich des gewerblichen Mietrechts die Regel darstellen. Ist der befristete Mietvertrag abgelaufen, gibt es in der Rechtspraxis verschiedene Varianten. Der Vertrag kann schlicht enden, die Parteien können […]
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