Die Direktabrechnung

In der Regel werden die für ein zeitgemäßes Wohnen erforderlichen Sach- und Dienstleistungen vom Vermieter eingekauft und den Mietern zur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme bilden der in der Wohnung vom Mieter verbrauchte Strom und das Gas bei Gasetagen- oder Gaseinzelheizungen. Hier schließt der Mieter mit dem jeweiligen Versorger einen Vertrag ab, in den der Vermieter nicht einbezogen ist. Verfügt also eine Wohnung in Berlin über eine Gasetgenheizung und einen Gasherd, so schließt der Mieter zumeist einen Vertrag mit Vattenfall über die Lieferung des Stroms und mit der GASAG über die Lieferung des Gases zum Heizen und/oder Kochen. In diese Vertragsbeziehung […]

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