Der Verkehrswert

Der Verkehrswert oder auch Marktwert ist der wichtigste Wert im Rahmen der Wertermittlung. Er ist gesetzlich definiert in § 194 BauGB. Die Vorschrift lautet: § 194 Verkehrswert Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt. Es dürfen also nur die Umstände berücksichtigt werden, die zu diesem Zeitpunkt bekannt […]

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