AG Dortmund: Ausfall der Fernsehversorgung rechtfertigt Mietminderung von 10 %
Das Amtsgericht Dortmund hat in einem Urteil vom 08. Oktober 2019 (425 C 5770/19) entscheiden, dass bei einem Ausfall der Fernsehversorgung einer Mietminderung von 10 % gerechtfertigt ist.
Mehr zu dieser Entscheidung lesen Sie in unserem Beitrag „Mängel beim Fernsehempfang” (20200102).
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