BGH: Die Abrechnungsmaßstäbe in der BKO-Abrechnung müssen nicht erläutert werden

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.01.2020 (VIII ZR 244/18) entschieden: Abrechnungsmaßstäbe müssen in der Abrechnung genannt und den einzelnen Kostenarten zugeordnet, aber nicht erläutert werden.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag „Der Inhalt der Betriebskostenabrechnung”.

Bild: 3d_generator / Fotolia

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