BGH: Die Abrechnungsmaßstäbe in der BKO-Abrechnung müssen nicht erläutert werden
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.01.2020 (VIII ZR 244/18) entschieden: Abrechnungsmaßstäbe müssen in der Abrechnung genannt und den einzelnen Kostenarten zugeordnet, aber nicht erläutert werden.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag „Der Inhalt der Betriebskostenabrechnung”.
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