Die Hausnummer (Grundstücksnummer)

Jedes Gebäude muss über die Straße und die Hausnummer identifiziert werden können. Sie dienen der Orientierung und sind vor allem bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not-, Rettungs- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden unverzichtbar. Der Eigentümer hat sein Grundstück daher nach § 126 Absatz 3 BauGB mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften. In Berlin ist die Nummerierung durch die „Verordnung über die Grundstücksnumerierung (Numerierungsverordnung – NrVO)” geregelt. Nach deren § 1 Absatz 1 sind für die an Straßen angrenzenden oder von Straßen aus zugänglichen Grundstücke Grundstücksnummern festzusetzen (Die Verordnung spricht von Grundstücksnummern, weil […]

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